Nichtakademische Heilberufe
(z.B. Physiotherapeuten, Podologen) und Heilpraktiker, Tätowierer

Nichtakademische Heilberufe


  • Begehung Ihrer Einrichtung mit Schwachstellenanalyse und Beratung vor Ort
    • Basisbegehung zur aktuellen hygienischen Situation oder
    • Regelmäßige Begehungen zur Überprüfung der Hygiene in der Einrichtung
  • Schulung der Mitarbeiter/innen
  • Erstellung und Aktualisierung von Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsplänen
  • Beratung bei Hygienefragen zu Um- und Neubaumaßnahmen
  • Begleitung bei Begehungen durch die Aufsichtsbehörden
  • Telefonischer Ansprechpartner für hygienische Fragen
Kontakt aufnehmen
Benötige ich einen Hygieneplan in meiner Praxis / Einrichtung?

Für Leitungen von Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, gilt gemäß der gesetzlich verpflichtenden HygMedVO, dass diese mindestens sicherstellen, dass innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festgelegt sind und Hygienebeauftragte benannt werden. Dies können Praxiseigene oder externe Hygienebeauftragte sein.

Nach TRBA 250 haben auch Praxen und Einrichtungen, die keine invasiven Tätigkeiten vornehmen, Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektionsgefährdung in Form eines Hygieneplanes schriftlich festzulegen.