Alten- und Pflegeheime

- Begehung Ihrer Einrichtung mit Schwachstellenanalyse und Beratung vor Ort
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- Basisbegehung zur aktuellen hygienischen Situation oder
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- Regelmäßige Begehungen zur Überprüfung der Hygiene in der Einrichtung
- Schulung der Mitarbeiter/innen
- Erstellung und Aktualisierung von Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsplänen
- Beratung bei Hygienefragen zu Um- und Neubaumaßnahmen
- Begleitung bei Begehungen durch die Aufsichtsbehörden
- Telefonischer Ansprechpartner für hygienische Fragen
Brauche ich als Mitarbeiter/in eines Alten- / Pflegeheimes eine Schulung oder Fortbildung?
Wenn Sie als Mitarbeiter/in in einem Alten- / Pflegeheim mit Lebensmitteln Umgang haben (z. B. bei der Verarbeitung, Behandlung oder Verteilung), dann gelten für Sie spezielle gesundheitliche Anforderungen (§§ 42 und 43 IfSG).
Darüber hinaus müssen Mitarbeiter/innen gesetzlich verpflichtend nach TRBA 250 bei Dienstantritt sowie anschließend mindestens jährlich in Themen der Hygiene geschult werden.
Die Themen der Schulung sollen arbeitsplatz- und einrichtungsspezifische Inhalte aus dem aktuellen Hygieneplan enthalten.
Benötige ich einen Hygieneplan in einem Alten-, Pflegeheim?