Alten- und Pflegeheime

Alten- und Pflegeheime
  • Begehung Ihrer Einrichtung mit Schwachstellenanalyse und Beratung vor Ort
    • Basisbegehung zur aktuellen hygienischen Situation oder
    • Regelmäßige Begehungen zur Überprüfung der Hygiene in der Einrichtung
  • Schulung der Mitarbeiter/innen
  • Erstellung und Aktualisierung von Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsplänen
  • Beratung bei Hygienefragen zu Um- und Neubaumaßnahmen
  • Begleitung bei Begehungen durch die Aufsichtsbehörden
  • Telefonischer Ansprechpartner für hygienische Fragen
Brauche ich als Mitarbeiter/in eines Alten- / Pflegeheimes eine Schulung oder Fortbildung?

Wenn Sie als Mitarbeiter/in in einem Alten- / Pflegeheim mit Lebensmitteln Umgang haben (z. B. bei der Verarbeitung, Behandlung oder Verteilung), dann gelten für Sie spezielle gesundheitliche Anforderungen (§§ 42 und 43 IfSG).

Darüber hinaus müssen Mitarbeiter/innen gesetzlich verpflichtend nach TRBA 250 bei Dienstantritt sowie anschließend mindestens jährlich in Themen der Hygiene geschult werden.

Die Themen der Schulung sollen arbeitsplatz- und einrichtungsspezifische Inhalte aus dem aktuellen Hygieneplan enthalten.