Arzt- und Zahnarztpraxen

Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Begehung Ihrer Praxis mit Schwachstellenanalyse und Beratung vor Ort
    • Basisbegehung zur aktuellen hygienischen Situation oder
    • regelmäßige Begehungen zur Überprüfung der Hygiene in der Praxis
  • Schulung der Mitarbeiter/innen Ihrer Praxis
  • Erstellung und Aktualisierung von Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsplänen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Arbeitsanweisungen (z.B. Aufbereitung von Medizinprodukten)
  • Beratung bei Hygienefragen zu Um- und Neubaumaßnahmen
  • Begleitung bei Begehungen durch die Aufsichtsbehörden
  • Telefonischer Ansprechpartner für hygienische Fragen

Brauche ich als Mitarbeiter/in einer Praxis eine Schulung oder Fortbildung?

Mitarbeiter/innen, die in einer Arzt- / Zahnarztpraxis arbeiten müssen gemäß der gesetzlich verpflichtenden TRBA 250 bei Dienstantritt sowie anschließend mindestens jährlich in Themen der Hygiene geschult werden.

Die Themen der Schulung sollen arbeitsplatz- und einrichtungsspezifische Inhalte aus dem aktuellen Hygieneplan enthalten.