Arzt- und Zahnarztpraxen

- Begehung Ihrer Praxis mit Schwachstellenanalyse und Beratung vor Ort
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- Basisbegehung zur aktuellen hygienischen Situation oder
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- regelmäßige Begehungen zur Überprüfung der Hygiene in der Praxis
- Schulung der Mitarbeiter/innen Ihrer Praxis
- Erstellung und Aktualisierung von Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsplänen
- Unterstützung bei der Erstellung von Arbeitsanweisungen (z.B. Aufbereitung von Medizinprodukten)
- Beratung bei Hygienefragen zu Um- und Neubaumaßnahmen
- Begleitung bei Begehungen durch die Aufsichtsbehörden
- Telefonischer Ansprechpartner für hygienische Fragen
Brauche ich als Mitarbeiter/in einer Praxis eine Schulung oder Fortbildung?
Mitarbeiter/innen, die in einer Arzt- / Zahnarztpraxis arbeiten müssen gemäß der gesetzlich verpflichtenden TRBA 250 bei Dienstantritt sowie anschließend mindestens jährlich in Themen der Hygiene geschult werden.
Die Themen der Schulung sollen arbeitsplatz- und einrichtungsspezifische Inhalte aus dem aktuellen Hygieneplan enthalten.
Benötige ich einen Hygieneplan in einer Praxis?